Gewässerraumlinienplanung
Die Gewässerraumlinie (GWRL) stellt sicher, dass den Gewässern heute und in Zukunft ausreichend Raum zur Verfügung steht. Die GWRL definiert den Mindestabstand baulicher Anlagen zum Gewässer. In einem separaten Plan wird die Gewässerraumlinie grundeigentümerverbindlich festgesetzt. Ein Planungsbericht und technische Dokumentation erläutern die Herleitung sowie die planerischen Hintergründe. Dieser interdisziplinäre Planungsprozess erfordert eine sorgfältige Koordination aller wasserbaurechtlichen und raumplanerischen Belange.